Ab 11.01.2023 muss die europäische Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue Trinkwasserverordnung 2023 mit mehr Verbraucherschutz Maßnahmen verpflichtet alle Versorgungsbetreiber (wie z. B. Kommunen, Stadtwerke, Zweckverbände, aber auch Facility-Managements, Hotels, Wohngesellschaften, Liegenschaften, Gewerbe, Handel etc. eine Gefahrenanalyse und ein Risikomanagement nach DIN 15975-2 bei Neuerstellung nachzuweisen. Ab 2027 müssen alle Anlagenteile die DIN (nach dem water-safty-plans) auch im Bestand erfüllen.
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Nach mehr als 20 Jahren wird im Frühjahr 2023 eine neue Version der deutschen Trinkwasserverordnung zur Verabschiedung dem Bundesrat vorgelegt. Diese umfassend überarbeitete Verordnung setzt die Änderungen der seit 2021 gültigen Europäischen Trinkwasserrichtlinie um. Der bisher vorliegende Referentenentwurf wird vom DVGW als angemessen für die Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement betrachtet.