Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung

In Deutschland gelten nun strengere Regeln für Leitungswasser, wie vom Umweltbundesamt angekündigt. Die aktualisierte Verordnung umfasst verschiedene Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf alte Bleileitungen, die bis Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. Allerdings stellen Bleileitungen in Deutschland mittlerweile kaum noch ein Problem dar – wir haben in Deutschland andere Probleme mit Trinkwasserverunreinigungen. Zusätzlich werden die Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei gesenkt, um die Trinkwasserqualität weiter zu verbessern.

Eine weitere positive Entwicklung ist, dass das Trinkwasser demnächst auch auf einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht werden muss. Derzeit sind etwa 20 PFAS-Verbindungen plus weiter 4 PFAS-Stoffe vorgesehen, die zukünftig getestet werden sollen. Das Umweltbundesamt schätzt jedoch, dass es insgesamt über 10.000 verschiedene Substanzen in dieser Chemikaliengruppe gibt, die in Alltagsprodukten wie Jacken, Pfannen und Kosmetik verwendet werden. PFAS sind aufgrund ihrer langen Lebensdauer als „Ewige Chemikalien“ bekannt. Es ist zu beachten, dass 20-24 von 10.000 Substanzen nur einen Teil der PFAS-Problematik abdecken. Die Untersuchungen für PFAS-20 und PFAS-4 müssen bis 2026 bzw. 2028 durchgeführt werden.

Leider jedoch muss man bedenken, dass trotz dieser neuen Grenzwerte nach wie vor hormonähnliche Rückstände, Drogen- und Medikamentenrückstände weiterhin nicht standardmäßig im Trinkwasser untersucht werden müssen. Daher liegt die Verantwortung weiterhin bei jedem Einzelnen, auf ausreichende Trinkwasserreinheit zu achten.

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