Mietvereinbarung Miete von Filter-/Aufbereitungsgeräten
Eine endgültige Bestätigung der Verfügbarkeit zur gewünschten Zeit erhalten Sie nach Ihrer Bestellung.
Die Filter-/Aufbereitungsgeräte dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Geräte müssen sachgerecht und pfleglich behandelt und nur von berechtigtem Personal nach Kenntnis der Gebrauchsanleitung bedient werden.
Etwaige Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Benutzung entstanden sind, werden vom Mieter bzw. der Versicherung des Mieters abgedeckt. Im Falle eines Schadens ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Filter-/Aufbereitungsgeräte mit allem Zubehör (außer Verbrauchsartikel) und Unterlagen müssen sofort nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer in ordnungsgemäßem Zustand zurück gesendet werden. Dafür ist ausschließlich die originale Verpackung zu verwenden.
Bei eigenmächtiger Verlängerung wird die zusätzliche Mietdauer entsprechend der vereinbarten Konditionen berechnet.
Sollten Schäden am Gerätentstanden sein oder Teile fehlen, werden diese auf Kosten des Mieters repariert bzw. ersetzt.
