Förderung von mobilen Luftfiltern für Schulen
Vor dem Hintergrund des Regelbetriebs der Schulen und der Bedeutung des
infektionsschutzgerechten Lüftens gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten
sowie zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte werden die kommunalen und
Ersatzschulträger bei der Beschaffung mobiler Geräte zur Aufbereitung der Raumluft mittels
Abscheidung von aerosolgebundenen Viren und von Stäuben in den Schulen und Sporthallen,
die auch für den Schulbetrieb genutzt werden können, finanziell unterstützt.
Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)
Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/mhkbg_11.11.2020a_anlage.pdf
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer sowie Sporthallen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage (RLT Anlage) gelüftet werden können.
Technische Anforderungen
Die Geräte müssen mit Filterfunktion arbeiten. Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, das heißt es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (halten Partikel mit einer Größe <1 μm (darunter fallen auch Viren) mit einem Abscheidegrad von 99,95 Prozent zurück)
Form der Zuwendung
Zuschuss, Zuweisung
Luftfilter für Schulen
Unter diese Kategorie fällt der mobile Luftfilter BE AIR8 von BestElements Filtertechnologie