Das Trinkwasser-Gesetz fordert: „Geschmacksneutralität und Bekömmlichkeit“
Diese Forderung gilt immer noch als gesetzlich festgelegter Grundsatz für die zentrale Trinkwasserverordnung. Das Problem der Trinkwasseraufbereitung wird besonders an diesem Punkt sehr deutlich. Denn es ist unvermeidbar, dass die für die Wasserreinigung zugesetzten chemischen Stoffe spurenweise im Trinkwasser verbleiben, auch wenn das nur in gesetzlich festgelegten Konzentrationen zulässig ist. Aber viele Schadstoffe, die sich heute nachweislich in unserem Trinkwasser befinden, wie gelöste Kohlenwasserstoffe, Phenole, Pestizide PCB [polychlorierte Biphenyle] und sogar Arzneimittelrückstände, sind in den gesetzlichen Grenzwerttabellen noch gar nicht vollständig erfasst. Gleiches gilt auch für andere, teilweise neu entstandene toxische Verbindungen, deren Schädlichkeitsgrad für den menschlichen Organismus noch nicht ausreichend bekannt ist.
Das durch die städtischen Aufbereitungsanlagen chemisch gereinigte Wasser durchläuft viele denaturierende und insgesamt zerstörende Reinigungsprozesse, bevor es dem Verbraucher als Trinkwasser über das Leitungssystem angeboten wird. Das Wasser hat zu diesem Zeitpunkt nach den gesetzlichen Kriterien zwar Trinkwasserqualität, kann aber je nach Gesundheitsbewusstsein des Verbrauchers noch zusätzlich nachgereinigt oder gefiltert werden. Wesentlicher in diesem Zusammenhang ist jedoch die durch die Reinigungs- und Transportprozesse verringerte Informations- und Energiestruktur des Wassers. Seine natürlich angelegten positiven elektromagnetischen Frequenzen haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits verändert und in linksdrehende Negativschwingungen gewandelt, die dem Körper keine natürlichen Energien und ausleitenden Kräfte mehr zuführen, sondern eher schädigend im Organismus wirksam werden können.
Mineralwasser statt aufbereitetes Trinkwasser?
Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass nur 0,27 Prozent des gesamten Wasseraufkommens der Erde als Trinkwasser nutz-bar sind, hat sich in den letzten Jahren der Verbrauch von Mineralwässern ständig erhöht, denn immer mehr Menschen sprechen ihrem teuren Leitungswasser grundsätzlich Trinkwasserqualitäten ab. Das gilt besonders für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern, aber auch für ältere oder kranke Menschen.
Auch die Definition eines Mineralwassers ist gesetzlich festgelegt. Unter Mineralwasser versteht man: „Ein Quellwasser, das in einem Liter mindestens 1.000 mg gelöste Mineralien oder mindestens 250 mg freies, ebenfalls gelöstes Kohlendioxid [CO2] enthalten muss [Mineralwasser-Verordnung von 1984]. Ein Mineralwasser mit mehr als 1.000 mg CO2/Liter wird als Säuerling bezeichnet.“
Zusätzlich definiert die gültige EG-Mineralwasser-Richtlinie von 1980 Mineralwasser wie folgt: „Natürliches Mineral- oder Quellwasser ist ein bakteriologisch einwandfreies Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Quellvorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird. Natürliches Mineralwasser unterscheidet sich von gewöhnlichem Trinkwasser deutlich durch seine Eigenart, die durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte Wirkungen gekennzeichnet ist.“
Mineralwasser muss grundsätzlich am Ort der Ursprungsquelle in das für den Endverbraucher bestimmte Gefäß abgefüllt werden. Alle Quellwässer mit weniger als 1.000 mg/Liter Mineralienanteil müssen pharmakologische, physiologische und klinische Überprüfungen bestehen, bevor sie als natürliche Mineralwässer anerkannt werden.
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