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In der EU ist ab 2020 die Perfluoroktansäure (PFOA) verboten. PFOA baut sich in der Umwelt nicht ab und hat sich schon in der ganzen Welt verteilt. Für den Menschen ist die Chemikalie giftig und schädigt die Fortpflanzung. Umso wichtiger ist es, dass es nun gelungen ist, PFOA zu verbieten. Der Verbotsvorschlag war ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Norwegen eingebracht worden.

Toxikologischer Stoff PFOA in unserem Alltag

PFOA/PFOS ist in Stoffen die wasser-, öl- und schmutzabweisend sind enthalten wie z.B. Verpackungen, Beschichtungen, Papier, Textilien. PFOA-C8 beschreibt die Kohlenstoffketten.

Der Gehalt an per- und polyfluorierten Substanzen (PFC, PFAS), insbesondere Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), im Trinkwasser ist seit einigen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen. Aus toxikologischer Sicht sind diese Stoffe wegen ihrer Vielzahl von rund 4.700 verschiedenen Substanzen und ihrer schlechten Abbaubarkeit problematisch…

Die Gruppe der organischen Fluorverbindungen (PFC): Substanzen, die durch Fluor-Kohlenstoff-Bindungen besondere Eigenschaften haben. Diese Bindung kommt in der Natur kaum vor, sie ist enorm stabil und entzieht sich jedem biologischen Abbau. Neben den antihaftbeschichteten Kochutensilien und den wasserabweisenden Membranen machen sie Textilien wasser- und schmutzabweisend, in Lacken, Beschichtungen und Polituren sorgen sie für glatten und haltbaren Oberflächenschutz, im Skiwachs sorgen sie für geringe Reibung, bei Papier und Karton erzeugen sie eine Antihaftwirkung. Sie dienen der Industrie als Hilfsmittel bei der Herstellung zahlreicher Produkte, ohne dass die VerbraucherInnen etwas davon wissen. Anwendung finden sie auch in der Galvanik, als Feuerlöschmittel und im technischen Bereich.

Organische Fluorverbindungen sind inzwischen auch weltweit in der Umwelt zu finden: Im Wasser, in der Luft, im Boden, in Pflanzen, im Blut der Tiere und im Blut des Menschen. Manche reichern sich in der Nahrungskette an, so dass auch der arktische Eisbär hohe Konzentrationen im Blut aufweist. Diejenigen, die man als die problematischsten ansieht, Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA), binden sich an menschliche Serumproteine und haben eine Verweilzeit von etwa neun bzw. vier Jahren im menschlichen Organismus.

PFOS und PFOA sind giftig für die Leber, sie können Krebs erzeugen, es gibt Hinweise auf fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften und sie führen zu Entwicklungsstörungen.

Kinder und Jugendliche haben zu viel PFAS im Blut

21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbeitet an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe

In Deutschland haben Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut. Das zeigt die Auswertung der repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V. In einem Fünftel der untersuchten Proben lag die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen. Quelle Umweltbundesamt

Empfehlung des Umweltbundesamtes im Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfehlen, drastisch niedrigere gesundheitsbezogene Richtwerte für PFOS und PFOA zu verwenden, für PFOS eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von 13 ng/kg Körpergewicht, für PFOA von 6 ng/kg Körpergewicht.

PFOA-C8 Gehalt auch im Trinkwasser

Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission

In der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sowie andere per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) keine spezifischen Grenzwerte festgelegt. Sie sind daher bisher auch keine Parameter der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen. Zur gesundheitlichen Bewertung von Messwerten hat das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission (TWK) im Jahr 2017 eine Empfehlung für den Vollzug mit der Angabe von 13 Leitwerten bzw. Gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) zur Bewertung von PFAS-Einzelsubstanzen im Trinkwasser veröffentlicht.

Senkung der Vorsorge-Maßnahmenwerte für PFOA/PFOS im Trinkwasser

Der Gehalt an per- und polyfluorierten Substanzen (PFC, PFAS), insbesondere Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), im Trinkwasser ist seit einigen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen. Aus toxikologischer Sicht sind diese Stoffe wegen ihrer Vielzahl von rund 4700 verschiedenen Substanzen und ihrer schlechten Abbaubarkeit problematisch.

Quellen:
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland bund.net  fluor_studie.pdf
umweltbundesamt.de Senkung-der-vorsorge-massnahmenwerte-fuer-pfoapfos
umweltbundesamt.de twk_200826_empfehlung_pfas_final.pdf
umweltbundesamt.de eu-verbietet-pfoa

Wassertest Ergebnisse

Die grafischen Balken sind nicht im prozentualen Verhältnis abgebildet. Beim Beispiel Kupfer liegt das prozentuale Verhältnis zwischen Grenzwert und Messwert nach Filterung bei 99,78 %. Bei den Werten Blei oder Nitrit liegt das Ergebnis noch niedriger als bei diesem Test nachweisbaren Menge von 0,001 bzw 0,01 mg/ltr.

Originaltest einer Kundin nach Filterung mit BestElements Wasserfiltergerät

99,78%

Kupfer

Kupfer Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 2,0 mg/ltr
Kupferwert nach Filterung 0,0044 mg/ltr

Blei

Blei Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 0,01 mg/ltr
Bleiwert nach Filterung weniger als < 0,001 mg/ltr

Nickel

Nickel Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 0,02 mg/ltr
Nickelwert nach Filterung 0,0013 mg/ltr

Nitrit

Nitrit Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 0,5 mg/ltr
Nitritwert nach Filterung weniger als < 0,01 mg/ltr

Nitrat

Nitrat Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 50 mg/ltr
Nitratwert nach Filterung weniger als < 0,2 mg/ltr

Natrium

Natrium Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 200 mg/ltr
Natriumwert nach Filterung 9,6 mg/ltr

Sulfat

Sulfat Grenzwert laut Trinkwasserverordnung 250 mg/ltr
Sulfatwert nach Filterung 1,1 mg/ltr

Auf gleiche Weise werden Keime, Bakterien und Viren, Medikamenten- und Drogenrückstände, Antibiotika, Hormone, Pestizide, Industriechemikalien, Schwermetalle, Fluorid, Chlor, Kalk u. v. m. entfernt.